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iSFP-Bonus – 5 % mehr BEG-Förderung mit Sanierungsfahrplan

Wer vor der BEG-Antragstellung einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) durch eine:n EEE-zertifizierte:n Energieberater:in erstellen lässt, erhält auf den BEG-Fördersatz für Effizienzmaßnahmen den iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten. Aus 15 % werden 20 %, aus 20 % werden 25 %. Diese Seite erklärt Voraussetzungen, Ablauf und Praxisbeispiele.

Höhe des Bonus
5 %

zusätzlich auf den BEG-Fördersatz für Effizienzmaßnahmen.

Geltungsdauer
15 Jahre

Der iSFP bleibt nach Erstellung 15 Jahre gültig.

Förderung der iSFP-Erstellung
50 %

des Beratungshonorars übernimmt das BAFA (max. 650 € bei Ein-/Zweifamilienhäusern, 850 € ab drei Wohneinheiten).

Vier Voraussetzungen für den iSFP-Bonus

Gültiger iSFP liegt vor

Vor Antragstellung der BEG-Förderung wurde ein iSFP durch eine:n EEE-zertifizierte:n Energieberater:in erstellt und der/die Antragsteller:in verfügt darüber.

Maßnahme ist im iSFP enthalten

Die konkret geförderte Effizienzmaßnahme ist im Sanierungsfahrplan aufgeführt – typischerweise als Bestandteil der Empfehlungen mit Zeit- und Kostenrahmen.

Antrag innerhalb der Geltungsdauer

Die BEG-Antragstellung für die Effizienzmaßnahme erfolgt innerhalb der iSFP-Geltungsdauer (in der Regel 15 Jahre ab Erstellung).

Förderantrag beim BAFA

Der Bonus wird im Rahmen des regulären BEG-EM-Antrags für die Einzelmaßnahme beantragt – für Gebäudehülle und Anlagentechnik über das BAFA-Portal, vor Vorhabensbeginn.

Was der iSFP-Bonus konkret bringt

Dachdämmung (Effizienzmaßnahme)

Ohne iSFP: 15 % BEG-Förderung
Mit iSFP-Bonus: 20 % BEG-Förderung (mit iSFP-Bonus)

Fassadendämmung

Ohne iSFP: 15 % BEG-Förderung
Mit iSFP-Bonus: 20 % BEG-Förderung (mit iSFP-Bonus)

Fenstertausch

Ohne iSFP: 15 % BEG-Förderung
Mit iSFP-Bonus: 20 % BEG-Förderung (mit iSFP-Bonus)

Hinweis: Die BEG-Fördersätze sind abhängig von der jeweils gültigen BEG-EM-Richtlinie und können sich ändern. Maßgeblich ist die Richtlinien-Fassung zum Zeitpunkt der Antragstellung. Die hier dargestellten 15 % dienen als Beispielwert für Effizienzmaßnahmen an Wohngebäuden und sind nicht richtlinienverbindlich.

So läuft die Beantragung in der Praxis

  1. Eigentümer:in beauftragt eine:n EEE-zertifizierte:n Energieberater:in mit der Erstellung eines iSFP im Rahmen der geförderten BAFA-Energieberatung.
  2. Energieberater:in erstellt den iSFP – iSFP-Turbo unterstützt die Vorarbeit (Aufmaß, Bauteilkatalog, Förderlogik).
  3. Eigentümer:in plant die Effizienzmaßnahmen entsprechend dem Sanierungsfahrplan und stellt den BEG-EM-Förderantrag beim BAFA – vor Vorhabensbeginn.
  4. Im Antrag wird der iSFP-Bonus ausgewiesen. Das BAFA prüft, ob der iSFP vorliegt und die Maßnahme im iSFP enthalten ist.
  5. Nach Bewilligung und Durchführung der Maßnahme: Auszahlung der Förderung inkl. iSFP-Bonus.

Häufige Fragen

iSFP-Vorarbeit in 30 Minuten vorbereiten

iSFP-Turbo unterstützt EEE-zertifizierte Energieberater:innen bei Aufmaß, Bauteilkatalog und Übergabepaket für die BAFA-Druckapplikation.